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   BGH, 27.04.2001 - BLw 27/00   

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https://dejure.org/2001,2068
BGH, 27.04.2001 - BLw 27/00 (https://dejure.org/2001,2068)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2001 - BLw 27/00 (https://dejure.org/2001,2068)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2001 - BLw 27/00 (https://dejure.org/2001,2068)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bilanz - Mitgliedschaft - LPG - Ausscheiden des Mitglieds - Umwandlungsbilanz

  • Judicialis

    LwAnpG § 44 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 6
    Bilanzierungspflicht einer LPG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landwirtschaft - Verw. der Umwandlungsbilanz bei LPG-Umwandlung nach Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 43 (Entscheidungsbesprechung)

    § 44 Abs. 6 LwAnpG
    Landwirtschaftsanpassung/maßgebliche Bilanz für LPG-Abfindungsansprüche

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 861
  • NJ 2001, 542
  • WM 2001, 1570
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - BLw 27/00
    Dieser Anspruch gewährt dem aus Anlaß der Umwandlung ausscheidenden LPG-Mitglied eine seiner Beteiligung an der LPG entsprechende Barabfindung (vgl. Senat, BGHZ 131, 260, 262 ff; Wenzel, AgrarR 2000, 349, 350 f).

    Dieser gleiche Regelungszweck hat nicht nur zur Folge, daß die Barabfindung nach § 36 LwAnpG nur dann angemessen ist, wenn sie den Anspruch nach § 44 LwAnpG nicht unterschreitet (Senat, BGHZ 131, 260, 265 f).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - BLw 27/00
    In der Konsequenz dieser Regelung liegt es, daß ausgeschiedene Mitglieder an der Veränderung des Eigenkapitals zwischen dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens und dem nächsten Bilanzstichtag teilhaben (Senat, BGHZ 124, 192, 198).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 100/93

    Begründung der Rechtsbeschwerde mit Verletzung der Amtsermittlungspflicht;

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - BLw 27/00
    Von diesem Grundsatz weicht die von der Rechtsbeschwerde angeführte Senatsentscheidung vom 1. Juli 1994 (BLw 100/93, AgrarR 1994, 297, 298) nur für einen gesetzlich normierten Sonderfall ab.
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 13/08

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG im Zusammenhang mit deren Umwandlung

    Die Ermittlung des für den Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Mitglieds maßgeblichen Eigenkapitals nach § 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG setzt eine bilanzierungspflichtige LPG voraus, die zur Aufstellung einer Bilanz entweder zum Schluss ihres Geschäftsjahres als Teil des ordentlichen Jahresabschlusses gemäß §§ 242 ff. HGB (Senat, BGHZ 124, 192, 198) oder auf Grund der Vorschriften über die Umwandlung (Senat, Beschl. v. 27. April 2001, BLw 27/00, VIZ 2001, 455) verpflichtet war.

    Wird - wie hier - nach dem Ausscheiden des Mitglieds keine ordentliche Bilanz mehr erstellt, muss der Wert der Beteiligung des Mitglieds jedoch nach der Umwandlungsbilanz bestimmt werden (Senat, Beschl. v. 27. April 2001, BLw 27/00, VIZ 2001, 455).

    Soweit die Antragsgegnerin meint, dass unter einer Umwandlungsbilanz im Sinne des Beschlusses des Senats vom 27. April 2001 (BLw 27/00, aaO) nur die anlässlich eines Formwechsels der LPG erstellte Bilanz (hier also diejenige mit dem Stichtag 30. Juni 1991) zu verstehen sei, übersieht sie, dass auch Teilungen (§§ 4 ff. LwAnpG) und Zusammenschlüsse (§§ 14 ff. LwAnpG) von LPGen Umwandlungen sind.

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

    Die Abfindungsansprüche ausgeschiedener Mitglieder nach § 44 wurden gem. § 49 Abs. 2 Satz 1 LwAnpG idR erst nach Feststellung der nach dem Ausscheiden folgenden Jahresbilanz der LPG oder der Umwandlungsbilanz fällig, wenn nach dem Ausscheiden keine ordentliche LPG-Bilanz mehr erstellt wurde (dazu Senat, Beschl. v. 27. April 2001, BLw 27/00, WM 2001, 1570, 1571).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 22/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten

    Die Rechtsbeschwerde meint, dass das Beschwerdegericht von der Entscheidung des Senats (Beschl. v. 27. April 2001, BLw 27/00, VIZ 2001, 455) abgewichen sei, nach dem die Umwandlungsbilanz der LPG für die Berechnung der Abfindungsansprüche nach § 44 LwAnpG maßgeblich ist, wenn - wie hier - dem Ausscheiden des Mitglieds aus der LPG keine ordentliche Schlussbilanz mehr nachfolgt.
  • BGH, 03.04.2003 - BLw 34/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Das Beschwerdegericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß das für die Berechnung etwaiger Abfindungsansprüche maßgebliche Eigenkapital der Antragsgegnerin aufgrund der Umwandlungsbilanz zum 30. September 1991 zu ermitteln ist, da nach dem Ausscheiden der Antragstellerin keine ordentliche Bilanz im Sinne des § 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG erstellt wurde (Senat, Beschl. v. 27. April 2001, BLw 27/00, WM 2001, 1570, 1571).
  • BGH, 09.11.2001 - BLw 23/01

    Ermittlung des maßgeblichen Eigenkapitals

    Wie der Senat jedoch inzwischen entschieden hat (Beschl. v. 27. April 2001, WM 2001, 1570), gilt das nicht, wenn - wie hier - die ordentliche Bilanz nach Beendigung der Mitgliedschaft keine Bilanz der LPG ist, sondern eine solche des Nachfolgeunternehmens, in dem der Antragsteller nicht Mitglied geworden ist.
  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W (Lw) 4/05

    LPG-Umstrukturierung: Auskunft über den Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen

    Der Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Mitglieds wird gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 LwAnpG mit der Feststellung der Bilanz der LPG zum Ende des Wirtschafts- oder Kalenderjahres fällig, die auf das Wirksamwerden der Kündigung des Mitgliedschaftsverhältnisses folgt, spätestens mit der Feststellung der Umwandlungsbilanz (BGH WM 2001, 1570, 1571) .
  • OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97

    Auswirkungen des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Arbeitsleben einer LPG

    Folgt dem Ausscheiden des Mitglieds keine ordentliche Bilanz mehr, weil die LPG inzwischen umgewandelt wurde, so ist auf die Umwandlungsbilanz abzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 27.04.2001, BLw 27/00, MDR 2001, 861).
  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass

    Die Eigenkapitalermittlung kann sich dabei immer nur auf das Vermögen der LPG beziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 27.04.2001, BLw 27/00, MDR 2001, 861).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 W (Lw) 5/08

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG; Rückforderung der Agrarflächen als

    Der Abfindungsanspruch kann sich nur an dem Vermögen derjenigen LPG ausrichten, in der die Mitgliedschaft bestand; folglich ist auch allein die Bilanz der LPG maßgeblich, aus der das Mitglied (hier: die Erblasserin) vor dem Zusammenschluss dieser LPG mit einer anderen LPG ausgeschieden ist (s. BGH VIZ 2001, S. 455, 456; NL-BzAR 2003, S. 293, 294; NJ 2004, S. 559; OLG Naumburg, NJ 2003, S. 209; vgl. auch BGHZ 124, S. 199, 202 = BGH AgrarR 1994, S. 158; OLG Rostock, AgrarR 2004, S. 272).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W Lw 4/05

    Kein Auskunftsanspruch bei Verjährung des Abfindungsanspruches eines

    Der Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Mitglieds wird gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 LwAnpG mit der Feststellung der Bilanz der LPG zum Ende des Wirtschafts- oder Kalenderjahres fällig, die auf das Wirksamwerden der Kündigung des Mitgliedschaftsverhältnisses folgt, spätestens mit der Feststellung der Umwandlungsbilanz (BGH WM 2001, 1570, 1571) .
  • OLG Rostock, 27.04.2004 - 12 W 2/03

    Angemessenheit einer Barabfindung nach Umwandlung von landwirtschaftlichen

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